Finanzierungsarten
Berufliche Qualifizierung finanziell fördern lassen.
Möglichkeiten der Förderung:
1. Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein wird an Arbeitslose oder an von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen vergeben. Sie können sich von der Arbeitsagentur eine Weiterbildung finanzieren lassen, die eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt wahrscheinlicher macht oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwendet. Arbeitsagenturen und Job-Center entscheiden nach einem Beratungsgespräch über die Ausstellung des Bildungsgutscheins. Nähere Details erfragen Sie bitte bei Ihrem Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin in der Arbeitsagentur und dem Job-Center.
2. Finanzierung über Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können gemäß §45 SGB III von den Agenturen für Arbeit und den örtlichen Jobcentern ausgegeben werden, um Kundinnen und Kunden die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen zu finanzieren. Das Ziel ist die Unterstützung der Aktivierung und Eingliederung von Arbeitssuchenden durch Maßnahmen bei zugelassenen Trägern.
3. Weiterbildungsbonus Hamburg
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und deren Arbeitnehmer können sich 50-100% der Weiterbildungskosten, bis maximal 1.000,- bis 2,000,- Euro max. alle zwei Jahre durch den europäischen Sozialfonds und die Freie und Hansestadt Hamburg erstatten lassen.
Neu in 2020: Eine Weiterbildung/Qualifizierung kann nur noch bis zum 31.12.2020 gefördert werden. Die Weiterbildung/Qualifizierung muss bis dahin abgeschlossen sein! - Eine Teilförderung ist ggf. möglich.
Der Hintergrund: Der HH WB 2020 endet als ESF-Projekt mit der ESF-Förderperiode am 31.12.2020. Deshalb kann eine Weiterbildung/Qualifizierung auch nur bis zum 31.12.2020 gefördert werden.
Weitere Informationen: www.weiterbildungsbonus.net
4. Förderung nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) - Aufstiegs-Bafög
Ziel des AFBG ist die Erweiterung und der Ausbau beruflicher Höherqualifizierung, die Stärkung der Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses in Deutschland sowie die Verbesserung der beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen. Voraussetzungen für die Förderung durch das Aufstiegs-Bafög ist die Stundenzahl der Weiterbildung von mindestens 400 Stunden und einer öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung. Die Förderung ist einkommens-, alters- und vermögensunabhängig und der nicht rückzahlungspflichtige Zuschuss beträgt 40%.
Änderung der AFBG ab dem 01.08.2020! Dann gilt 50% Zuschuss zum Maßnahmebeitrag und 100% Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag, abhängig von Einkommen und Vermögen.
5. Weiterbildungsprämie
Mit Motivation in die Umschulung!
Erhalten Sie vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein für Ihre Umschulung oder eine Nachqualifizierung, dann haben Sie die Chance bei erfolgreichem Abschluss eine Weiterbildungsprämie von bis zu 2500,- Euro vom Staat zu bekommen. Hierzu müssen Sie die Zwischen- und Abschlussprüfung vor der jeweiligen Kammer (IHK, HK, ÄK) bestehen und im Anschluss an die Umschulung oder Nachqualifizierung einen Nachweis hierüber bei Ihrem Kostenträger vorlegen.
Das Programm "Zukunftsstarter" ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit.
6. Weiterbildungsgeld
Wer eine Ausbildung oder Umschulung machen will, wird dabei intensiver unterstützt. Ein Berufsabschluss kann nun auch in 3 statt 2 Jahren nachgeholt werden. Sie erhalten 75,- Euro pro Monat, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die keinen konkreten Abschluss zum Ziel hat. Sie erhalten 150,- Euro monatlich, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt.
In den Branchen Handwerk, Pflege, Gesundheit und Erziehung gibt es eine Sonderregelung: Dort erhalten Sie für eine abschlussorientierte Weiterbildung 400,- Euro pro Monat. Bei Alleinerziehenden ist eine Förderung unabhängig von der Branche möglich.
7. Meisterprämie
1000,- Euro für den Abschluss!
Hamburg möchte Studium und Ausbildung schrittweise gleich stellen un belohnt erstmals berufliche Aufstiegsfortbildung. Beispielsweise erhalten Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung oder beim Abschluss des Fachwirts einen Anreiz von 1000,- Euro. Beantragung und Verfahren für die Meisterprämie erfolgen ab dem 1. Januar 2019.
Weitere Informationen: www.hamburg.de
8. Steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten
Sie können beispielsweise die Kosten der Weiterbildung, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und den Verpflegungsaufwand steuerlich absetzen.
9. Begabtenförderung
Voraussetzungen für einen Förderungszuschuss durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen eines Stipendiums sind: das Alter von unter 25 Jahren, Abschluss eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs und die Beantragung des Stipendiums vor Weiterbildungsbeginn. Die Förderung ist Einkommens- und Vermögensunabhängig, muss nicht zurück gezahlt werden und ist im Bereich der Gesundheitsfachberufe für fachübergreifende Weiterbildungen anwendbar.
10. WeGebAU
Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterbildung gering qualifizierter Personen, die in einem Betrieb mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten. Es wird ein Bildungsgutschein ausgestellt, der anteilig die Weiterbildungskosten übernimmt. Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die jünger als 45 Jahre sind, wird dabei ein Lohnkostenzuschuss von 50%, bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen älter als 45 Jahre von 75% gegeben.
11. Weiterbildungssparen
Aus Sparverträgen vermögenswirksamer Leistungen kann für eine Weiterbildung Geld entnommen werden, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
12. Aufstiegs- und fachspezifische Qualifizierungen im Rahmen der 4. Hamburger Qualifizierungsoffensive in der Pflege
Der Europäische Sozialfonds und die Stadt Hamburg stellen für breitgefächerte Qualifizierungs,- Fortbildungs- und Beratungsangebote für Fachkräfte in Pflegeberufen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Projektträger ist die Hamburgische Pflegegesellschaft.
Weitere Informationen: www.info-altenpflege.de
13. Bildungsprämie / Prämiengutschein
Voraussetzungen für einen Förderungszuschuss sind: zu versteuerndes Einkommen bis 20.000,- Euro, Vollendung des 25. Lebensjahrs, Erwerbstätigkeit mindestens 15 Std./Woche, die Bildungsprämie muss vor der Anmeldung zur Weiterbildung beantragt werden. Die Weiterbildungskosten werden bis zu 50% bezuschusst, bis maximal 500,- Euro und die Prämie kann jedes Kalenderjahr neu beantragt werden.
Weitere Informationen: www.hamburg.de und www.bildungspraemie.info und Förderdatenbank - Startseite (foerderdatenbank.de)
14. Aufstiegsfortbildungs-Prämie
Wer eine Aufstiegsfortbildung (z.B. zum/zur Meister/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Erzieher/-in o.ä.) nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen hat, kann eine einmalige Prämie von bis zu 4,000,- Euro erhalten.
Weitere Informationen: Förderdatenbank - Startseite (foerderdatenbank.de)
15. Weiterbildungsstipendium
Das vom Bundesbildungsministerium finanzierte Instrument ist mit einer Ausstattung von knapp 30 Millionen Euro ins neue Jahr gestartet. Damit können 6.000 Weiterbildungsstipendien vergeben werden; die maximale Förderhöhe steigt von 7.200 auf 8.100 Euro. Gleichzeitig werden Weiterbildungen im Ausland erleichtert. Es gibt einmal das Weiterbildungsstipendium, welches sich an Fachkräfte unter 25 Jahren richtet, die eine Berufsausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben. Neben Arbeitnehmern sind auch Arbeitslose und Selbstständige förderfähig. Das Aufsstiegstipendium richtet sich darüber hinaus an Berufserfahrene mit einem Berufsaubschluss und Praxiserfahrung, die das erste mal studieren wollen. Bewerber brauchen zwei Jahre Berufserfahrung und eine Abschlussnote mit 1,9 oder besser.
Weitere Informationen: https://www.sbb-stipendien.de
16. Qualifizierungschancengesetz
Das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung, (offizielle Kurzform: Qualifizierungschancengesetz) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurden finanzielle Fördermittel festgelegt, die Unternehmen nutzen können, um ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen auf die zukünftigen Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorzubereiten. Dementsprechend ist das Qualifizierungschancengesetz nicht nur für den Arbeitgeber interessant, der dadurch Weiterbildungskosten und Lohnausfälle reduzieren kann, sondern auch für den Arbeitnehmer.
Weitere Informationen: https://www.bdsf.de/infothek/gesetze/qualifizierungschancengesetz-2019
17. Berufsförderung für Soldaten auf Zeit
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFDBerufsförderungsdienst der Bundeswehr) begleitet die Soldatinnen und Soldaten vom Beginn ihrer militärischen Dienstzeit bis zur Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt nach Dienstzeitende.
Weitere Informationen: https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd